Terraristika - 16.09.2000

Am 16.09.2000 fand in Hamm die größte Terraristikbörse der Welt mit dem Namen "Terraristika" statt. Zweimal jährlich treffen sich dort Züchter, Terrarianer und sonstige Interessenten um Tiere anzubieten, zu kaufen oder einfach nur anzuschauen.

Die meisten Händler und Hobbyzüchter halten auch die vom Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz erstellten Börsenrichtlinien für Reptilien ein. Doch leider gibt es auch unter den oben genannten Personen eine Vielzahl schwarzer Schafe. Hierfür ein Beispiel: "Das Herausnehmen von Tieren aus den Behältern ist ausschließlich im Beisein und nach Zustimmung des Besitzers gestattet, wenn dafür ein trifftiger Grund vorliegt." Allerdings konnten wir beobachten, dass ein Züchter einen jungen Waran fast den ganzen Tag auf der Hand herumschleppte, um den Interessenten zu zeigen, was für ein zahmes Tier er zu verkaufen hat. Jeder Mensch, der sich mit Reptilien eingehend beschäftigt, weiß, dass dies enormen Streß für das Tier bedeutet.

Zu begrüßen ist es, dass spezielle Richtlinien für solche Veranstaltungen erstellt wurden, doch es ist zu bemerken, dass es an der Durchsetzung dieser Richtlinien noch etwas hapert.

Das zweite große Kriterium stellt der Giftschlangenraum dar. Wir sind der Ansicht, dass nicht jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, ein geeigneter Giftschlangenhalter ist. Wir würden es für angebracht halten, dass jeder Giftschlangenpfleger einen Sachkundenachweis ablegen und zusätzlich über ein geeignetes Anti-Serum verfügen müsste. Es kann einfach nicht angehen, dass sich ein 18.-jähriger ohne jegliche Erfahrung in der Schlangenhaltung z.B. eine äußerst giftige Diamantklapperschlange (Crotalus atrox) für etwa 30,-DM zulegen kann.

Abschließend möchten wir noch bemerken, dass die Reptilienhaltung im Allgemeinen nur wirklich interessierten Privatpersonen, die auch an der Zucht ihrer Pfleglinge interessiert sind, um die Entnahme solcher Tiere aus der Natur zu beenden, vorbehalten sein sollte. Dies sollte ebenso für wissenschaftliche Einrichtungen gelten.

erschienen im Heft 1/2000 des Tier- und Naturschutzverein Wülfrath e.V.

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